CDU Stadtverband Zossen

Kindertagesstättengesetz

Über die Kündigung des Kreises zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Zossen zur Durchführung der Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz wurde in der SVV Sitzung heftig diskutiert.

Aus Sicht des CDU Fraktionsvorsitzenden Zossen Hermann Kühnapfel ist die Kündigung des gesamten Vertrages, wie durch den Kreis erfolgt, rechtlich unhaltbar und bedenklich! Die Kreisverwaltung wollte, wie zur Zeit auch bereits relativiert, lediglich das Vertragsverhältnis mit den Tagesmüttern in die Kreisverwaltung zurück führen. Bezüglich der Tagesmütterverträge hat die Stadt Zossen ihre Verpflichtungen in 2009 nicht erfüllt, was eine Kündigung dieser Leistungen durch den Kreis rechtfertigt.

Weiterhin besteht somit akuter Klärungsbedarf, wie und in welcher Form mit der vorliegenden Kündigung umgegangen werden soll. Kreis und Stadt haben hierzu einen umgehenden Klärungsauftrag der Stadtverordneten per mehrheitlichen Beschluss erhalten.