Nachfolgend ein kurzer Bericht zur SVV vom 09.09.2020 in der Sporthalle Dabendorf: Von 19:00 Uhr bis 22:15 wurden 5 von 22 Tagesordnungspunkten geschafft.
Diese umfassten folgende Tagesordnungspunkte:
1) Beraten und beschlossen wurde der Einwohnerantrag TOP 9.1. mit seinen 3 Unterpunkten der PlanB-Fraktion. Nr.: 082/20, 083/20 und 084/20
2) Und der Antrag der Verwaltung, TOP 9.16 Nr.: 075/20/01, Änderung des Gesellschaftervertrages der Stadt mit der 100% stadteigenen ZWG GmbH.
TOP 9.1: Einwohnerantrag von R. Lewinsohn und O. Mantey, Zulässigkeit mit 26 Ja-Stimmen, einstimmig beschlossen
TOP 9.1.1.: „Die Abstimmungen über Satzungen zur Erhöhung der Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grundsteuer B und Hundesteuer werden ausgesetzt, bis durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt wirklich steht.“
Begründung meiner Ablehnung:
Der Wirtschaftsprüfer wurde durch die Kommunalaufsicht bestellt und ist bereits unabhängig. Zossen hätte viele Monate keinen Haushalt und würde keine Mittel für Vereine und Investitionsausgaben wie Hortbau, Kitasanierungen die im aktuellen HH enthalten sind tätigen können.
TOP 9.1.2.: „Die Abstimmungen über die Erhöhung von Gebühren und Entgelten werden ausgesetzt, bis durcheinen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt und die Finanzlage der Stadt Zossen wirklich steht.“
Begründung meiner Ablehnung:
Die Erhöhung der Gebühren ist nicht nur eine Notwendigkeit des HSK, sondern die Umsetzung von geltendem Recht, um die Satzungen in Rechtssicherheit zu bringen. (Das weiß eigentlich jeder Abgeordnete.)
TOP 9.1.3.: „Der Verkauf von Grundstücken (außer unbebaute zum Zwecke der Eigenheimbebauung) wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt. Dies dient der Sicherung des Eigentums der Stadt Zossen vor einem Ausverkauf.“
Begründung meiner Ablehnung:
Mir geht der Antrag nicht weit genug. Das ist keine kleine Ausnahme! Sondern ein Punkt mit sozialer und infrastruktureller Sprengkraft. Ich möchte auch den Verkauf von Eigenheimflächen vorerst aussetzen. Für einen weiteren Zuzug und weiterer Verdichtung der Bebauung, benötigt Zossen auch die entsprechende Infrastruktur. Wie Straßen, Nahversorgung, Kita- und Schulplätze, Rad und Gehwege. Ein solches Entwicklungskonzept gibt es in Zossen bisher nicht! Ergebnis: Hohe Lärmbelastung der Anwohner und Stauentwicklung auf den Hauptstraßen, keine Nahversorgung in der Innenstadt, Mangel an Kita- und Hortplätze.
TOP 9.16 (geändert auf 9.2.: (Kurzform) 1. Die Hauptverwaltung solle prüfen den GV zu ändern, um Entscheidungen über Grundstückverkäufe enger an die SVV zu binden. 2. Es sollen bis auf Weiteres keine Veräußerungen von Grundstücken der ZWG ohne Zustimmung der Gesellschafterin getätigt werden. Bis 75 Tsd. € soll der Hauptausschuss, darüber die SVV entscheiden. (Wie bereits bei Stadteigenen Grundstücken)
Dieser Antrag wurde mit 14/13/0 beschlossen
Begründung meiner Zustimmung: 1. Um ein möglicher Ausverkauf von Stadteigentum zu verhindern. 2. Eine breite Überprüfung des Marktwertes zu gewährleisten. 3. Um möglichst hohes Eigenkapital für den Bau von weiteren bezahlbaren Mietwohnungen der WoBau zu ermöglichen.